Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0159

2011/04/0159Verwaltungsgerichtshof26.02.2014

Regest

Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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