Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0002

2011/04/0002Verwaltungsgerichtshof12.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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