Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0183

2011/03/0183Verwaltungsgerichtshof26.03.2014

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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