Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0178

2011/03/0178Verwaltungsgerichtshof28.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.326,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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