Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0177

2011/03/0177Verwaltungsgerichtshof18.09.2013

Regest

Jagdschaden Wildschaden Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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