2011/03/0177•Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0177
2011/03/0177Verwaltungsgerichtshof18.09.2013
Jagdschaden Wildschaden Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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