2011/03/0099•Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0099
2011/03/0099Verwaltungsgerichtshof23.10.2013
Jagdkarte Entzug Jagdkarte Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Strafrecht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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