Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0099

2011/03/0099Verwaltungsgerichtshof23.10.2013

Regest

Jagdkarte Entzug Jagdkarte Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Strafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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