Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0068

2011/03/0068Verwaltungsgerichtshof23.10.2013

Regest

Übertretungen und Strafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/03/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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