Verwaltungsgerichtshof 2011/02/0072

2011/02/0072Verwaltungsgerichtshof11.09.2013

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/02/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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