2011/02/0060•Verwaltungsgerichtshof 2011/02/0060
2011/02/0060Verwaltungsgerichtshof19.07.2013
Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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