Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0185

2011/01/0185Verwaltungsgerichtshof29.01.2014

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Gebühren Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2014

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird insoweit als damit dem Beschwerdeführer der Ersatz der Kosten des Sachverständigen im Umfang von EUR 2.147,41 auferlegt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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