Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0182

2011/01/0182Verwaltungsgerichtshof21.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Tiroler Rechtsanwaltskammer Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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