Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0144

2011/01/0144Verwaltungsgerichtshof19.09.2013

Regest

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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