Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0152

2010/22/0152Verwaltungsgerichtshof13.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2010220152.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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