Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0119

2010/22/0119Verwaltungsgerichtshof31.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2010220119.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.226,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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