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2010/22/0038•Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0038
2010/22/0038Verwaltungsgerichtshof19.09.2012
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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