Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0035

2010/22/0035Verwaltungsgerichtshof26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2010220035.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.