Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0486

2010/21/0486Verwaltungsgerichtshof20.10.2011

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0486

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2010210486.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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