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2010/21/0486•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0486
2010/21/0486Verwaltungsgerichtshof20.10.2011
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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