Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0471

2010/21/0471Verwaltungsgerichtshof20.03.2012

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0471

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2010210471.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.