projekte
2010/21/0456•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0456
2010/21/0456Verwaltungsgerichtshof21.12.2010
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.