Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0423

2010/21/0423Verwaltungsgerichtshof17.11.2011

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0423

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2010210423.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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