Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0422

2010/21/0422Verwaltungsgerichtshof24.02.2011

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0422

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2010210422.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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