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2010/21/0375•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0375
2010/21/0375Verwaltungsgerichtshof19.04.2012
Besondere Rechtsgebiete Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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