Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0375

2010/21/0375Verwaltungsgerichtshof19.04.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0375

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2010210375.X00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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