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2010/21/0336•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0336
2010/21/0336Verwaltungsgerichtshof23.09.2010
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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