Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0310

2010/21/0310Verwaltungsgerichtshof29.02.2012

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2010210310.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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