projekte
2010/21/0292•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0292
2010/21/0292Verwaltungsgerichtshof15.12.2011
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Umfang der Abänderungsbefugnis Unbestimmte Rechtsbegriffe Ermessen Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.