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2010/21/0214•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0214
2010/21/0214Verwaltungsgerichtshof21.12.2010
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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