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2010/21/0210•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0210
2010/21/0210Verwaltungsgerichtshof21.12.2010
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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