2010/21/0142•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0142
2010/21/0142Verwaltungsgerichtshof27.05.2010
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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