AW 2010/21/0135•Verwaltungsgerichtshof AW 2010/21/0135
AW 2010/21/0135Verwaltungsgerichtshof01.07.2010
Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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