2010/21/0123•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0123
2010/21/0123Verwaltungsgerichtshof29.04.2010
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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