projekte
2010/21/0025•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0025
2010/21/0025Verwaltungsgerichtshof26.08.2010
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.