Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0364

2010/18/0364Verwaltungsgerichtshof25.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0364

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2010180364.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.