2010/18/0358•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0358
2010/18/0358Verwaltungsgerichtshof03.11.2010
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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