Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0358

2010/18/0358Verwaltungsgerichtshof03.11.2010

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0358

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2010180358.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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