Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0328

2010/18/0328Verwaltungsgerichtshof24.01.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2010180328.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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