Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0257

2010/18/0257Verwaltungsgerichtshof20.03.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2010180257.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.