Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0253

2010/18/0253Verwaltungsgerichtshof20.10.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2010180253.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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