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2010/18/0248•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0248
2010/18/0248Verwaltungsgerichtshof15.12.2011
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 2.386,68 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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