2010/18/0197•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0197
2010/18/0197Verwaltungsgerichtshof15.09.2010
Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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