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AW 2010/18/0191•Verwaltungsgerichtshof AW 2010/18/0191
AW 2010/18/0191Verwaltungsgerichtshof09.06.2010
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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