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AW 2010/18/0190•Verwaltungsgerichtshof AW 2010/18/0190
AW 2010/18/0190Verwaltungsgerichtshof08.06.2010
Zwingende öffentliche Interessen
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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