2010/18/0178•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0178
2010/18/0178Verwaltungsgerichtshof08.06.2010
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
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