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2010/18/0056•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0056
2010/18/0056Verwaltungsgerichtshof08.06.2010
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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