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AW 2010/18/0028•Verwaltungsgerichtshof AW 2010/18/0028
AW 2010/18/0028Verwaltungsgerichtshof09.02.2010
Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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