Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0272

2010/17/0272Verwaltungsgerichtshof29.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Berufung hinsichtlich des Zuschlags nach § 30 Abs. 3 bis 5 BSVG abgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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