Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0268

2010/17/0268Verwaltungsgerichtshof09.09.2013

Regest

Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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