Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0123

2010/17/0123Verwaltungsgerichtshof26.05.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen Befangenheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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