2010/17/0123•Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0123
2010/17/0123Verwaltungsgerichtshof26.05.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen Befangenheit
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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