Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0105

2010/17/0105Verwaltungsgerichtshof09.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 381,90 zu ersetzen.

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