Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0039

2010/17/0039Verwaltungsgerichtshof17.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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