2010/16/0271•Verwaltungsgerichtshof 2010/16/0271
2010/16/0271Verwaltungsgerichtshof29.08.2013
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Das Kostenbegehren wird abgewiesen.
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