2010/15/0211•Verwaltungsgerichtshof 2010/15/0211
2010/15/0211Verwaltungsgerichtshof22.05.2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
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