Verwaltungsgerichtshof 2010/15/0211

2010/15/0211Verwaltungsgerichtshof22.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/15/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2010150211.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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